Ver­fah­rens­ord­nung für das Beschwer­de­ver­fah­ren nach dem Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG)

Kodi unter­stützt die Men­schen dabei, muti­ger und ver­ant­wor­tungs­vol­ler zu han­deln und über­nimmt Ver­ant­wor­tung für die Stär­kung aner­kann­ter Men­schen­rech­te. Aus die­sem Grund ist es für Kodi von gro­ßer Bedeu­tung, die men­schen­recht­li­chen und umwelt­be­zo­ge­nen Sorg­falts­pflich­ten nach dem Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG) zu erfül­len. Ver­stö­ße kön­nen schwer­wie­gen­de Aus­wir­kun­gen auf unser Unter­neh­men, unse­re Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter, unse­re Geschäfts­part­ne­rin­nen und Geschäfts­part­ner sowie ande­re Betrof­fe­ne haben. Des­halb müs­sen und wol­len wir sie früh­zei­tig erken­nen, um ent­spre­chen­de Gegen­maß­nah­men ein­zu­lei­ten und mög­li­che Schä­den abzu­wen­den.

Ein wich­ti­ger Bestand­teil unse­rer Sorg­falts­pflich­ten ist die Ein­rich­tung eines effek­ti­ven Beschwer­de­ver­fah­rens, über das Hin­wei­se auf Ver­let­zun­gen von Men­schen­rech­ten und Umwelt­ri­si­ken wei­ter­ge­ge­ben wer­den kön­nen. Wir haben ein Beschwer­de­ver­fah­ren ein­ge­rich­tet, über das Hin­wei­se auf men­schen­recht­li­che und umwelt­be­zo­ge­ne Risi­ken oder Ver­let­zun­gen abge­ge­ben wer­den kön­nen. Schnel­le, trans­pa­ren­te Pro­zes­se sowie eine ver­trau­li­che und pro­fes­sio­nel­le Bear­bei­tung der Hin­wei­se durch inter­ne Exper­ten bil­den das Fun­da­ment die­ses Sys­tems.

Nach­fol­gend sind die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen zum Beschwer­de­ver­fah­ren ver­ständ­lich, nach­voll­zieh­bar und im Sin­ne größt­mög­li­cher Trans­pa­renz dar­ge­stellt:

Wofür gibt es das Beschwer­de­ver­fah­ren nach dem LkSG?

Das Beschwer­de­ver­fah­ren ermög­licht es jedem Ein­zel­nen oder jeder Grup­pe, pas­sen­de Beschwer­den oder Hin­wei­se gegen­über Kodi ein­zu­rei­chen. Dadurch ent­steht ein Früh­warn­sys­tem, das Kodi auf men­schen­recht­li­che und umwelt­be­zo­ge­ne Risi­ken auf­merk­sam macht. Es kön­nen hier­bei sämt­li­che Hin­wei­se auf mög­li­che Geset­zes- und/oder Regel­ver­stö­ße ein­schließ­lich men­schen­recht­li­cher oder umwelt­be­zo­ge­ner Risi­ken oder Ver­let­zun­gen den eige­nen Geschäfts­be­reich betref­fend sowie ent­lang der gesam­ten Lie­fer­ket­te gemel­det wer­den.

Außer­dem besteht auch die Mög­lich­keit, Ver­dachts­fäl­le zu mel­den, damit Schä­den unmit­tel­bar abge­wen­det oder mini­miert wer­den kön­nen.

Wer kann Beschwer­den und/oder Hin­wei­se abge­ben?

Jede Per­son im In- und Aus­land kann Beschwer­de und/oder Hin­wei­se abge­ben.

Wie kön­nen Beschwer­den und/oder Hin­wei­se abge­ge­ben wer­den?

Beschwer­den und/oder Hin­wei­se bear­bei­ten wir ver­trau­ens­voll mit der Rechts­an­walts­kanz­lei Car­lo Ara­chi aus Köln. Eine ver­trau­li­che und unab­hän­gi­ge Bear­bei­tung der Beschwer­den und/oder Hin­wei­se ist gewähr­leis­tet.

Erreich­bar ist die Kanz­lei Car­lo Ara­chi in ihrer Funk­ti­on als Kodi-Beschwer­de­ka­nal unter:

E‑Mail:            kodi.beschwerde@koeln.de

Tele­fon:          02801–771033

Anschrift:       Rechts­an­walts­kanz­lei Car­lo Ara­chi / Kodi-Hin­weis­ge­ber / Sieg­fried­stra­ße 6 / 50678 Köln

Alle Kanä­le stel­len den ver­trau­li­chen Umgang der Mel­dun­gen sicher.

Wer bear­bei­tet die Beschwer­den und/oder Hin­wei­se?

Die Beschwer­den und/oder Hin­wei­se wer­den sowohl durch die Kanz­lei Car­lo Ara­chi als auch durch die Vor­ge­setz­ten oder bekann­ten Ansprech­part­ne­rin­nen und Ansprech­part­ner unpar­tei­isch, unab­hän­gig, wei­sungs­frei, ver­trau­lich und unter ange­mes­se­nem Zeit­auf­wand bear­bei­tet. Die Ver­trau­lich­keit der Iden­ti­tät der hin­weis­ge­ben­den Per­son sowie der sons­ti­gen im Hin­weis genann­ten Per­so­nen bleibt wäh­rend des gesam­ten Pro­zes­ses gewahrt.

Wie wer­den hin­weis­ge­ben­de Per­so­nen geschützt?

Kodi stellt die Ver­trau­lich­keit jedes Hin­wei­ses sicher. Ein­schüch­te­rungs­ver­su­che und Repres­sa­li­en wer­den nicht gedul­det. Wenn der Ein­druck ent­steht, dass auf­grund eines Hin­wei­ses Ein­schüch­te­run­gen oder Repres­sa­li­en dro­hen, soll­te dies an die Beschwer­de­stel­le gemel­det wer­den. Ein­schüch­te­run­gen oder Repres­sa­li­en wer­den nach den dar­ge­stell­ten Ver­fah­ren geprüft und ggf. wei­ter unter­sucht.

Soweit hin­weis­ge­ben­de Per­so­nen betrof­fen sind, die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter eines unmit­tel­ba­ren Zulie­fe­rers sind, wird Kodi sich bemü­hen, ent­spre­chen­de ver­trag­li­che Rege­lun­gen mit dem Zulie­fe­rer zu tref­fen.

Wie läuft das wei­te­re Ver­fah­ren ab?

Nach­dem eine Beschwer­de oder ein Hin­weis ein­ge­gan­gen ist, erhält die Per­son, die den Hin­weis gege­ben hat, inner­halb von einer Woche eine Bestä­ti­gung.

Die Beschwer­de­stel­le über­prüft dann, ob genü­gend Infor­ma­tio­nen zur Prü­fung und Unter­su­chung des Sach­ver­halts vor­lie­gen. Falls das nicht der Fall ist, wird die Beschwer­de­stel­le gege­be­nen­falls mit der Per­son, die den Hin­weis gege­ben hat, Kon­takt auf­neh­men, um wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu erhal­ten. Falls erfor­der­li­che Infor­ma­tio­nen nicht ver­füg­bar sind und kei­ne Kon­takt­auf­nah­me mög­lich ist, wird der Fall geschlos­sen.

Die Beschwer­de­stel­le unter­sucht den Fall selbst gründ­lich. Bei Bedarf klärt die Beschwer­de­stel­le den Sach­ver­halt mit der hin­weis­ge­ben­den Per­son. Wenn mög­lich, wird um wei­te­re Infor­ma­tio­nen gebe­ten. Steht nach erfolg­ter Sach­ver­halts­auf­klä­rung sowie der Erör­te­rung und Unter­su­chung zur Über­zeu­gung der Beschwer­de­stel­le fest, dass men­schen­recht­li­che und umwelt­be­zo­ge­ne Risi­ken und Ver­let­zun­gen men­schen­rechts­be­zo­ge­ner oder umwelt­be­zo­ge­ner Pflich­ten im eige­nen Geschäfts­be­reich und bei Zulie­fern nicht vor­lie­gen, wird der Fall geschlos­sen.

Wenn die Unter­su­chung ergibt, dass im eige­nen Geschäfts­be­reich und bei Zulie­fern men­schen­recht­li­che oder umwelt­be­zo­ge­ne Risi­ken oder Pflicht­ver­let­zun­gen vor­lie­gen, wird ein Vor­schlag für wei­te­re Maß­nah­men erar­bei­tet. Prä­ven­ti­ons- und Abhil­fe­maß­nah­men wer­den ins­be­son­de­re berück­sich­tigt. Dabei wird die Per­son, die den Hin­weis gege­ben hat, ein­be­zo­gen, sofern es mög­lich und sinn­voll ist.

Der Lösungs­vor­schlag wird von der Beschwer­de­stel­le umge­setzt und die Per­son, die den Hin­weis gege­ben hat, erhält eine Benach­rich­ti­gung über den Abschluss des Beschwer­de­ver­fah­rens, sofern eine Kon­takt­auf­nah­me mög­lich ist. Die Zeit, die für die Bear­bei­tung benö­tigt wird, kann stark vari­ie­ren und reicht je nach Fall von weni­gen Tagen bis zu meh­re­ren Mona­ten.

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