Wir set­zen in unse­ren Filia­len eine Video­über­wa­chung ein.

Die Video­über­wa­chung erfolgt zur Wahr­neh­mung des Haus­rechts, zum Schutz von Leben, Gesund­heit oder Frei­heit von Per­so­nen, zum Schutz von Eigen­tum, zur Ver­mei­dung, Beweis­si­che­rung und Auf­klä­rung von Straf­ta­ten.

Rechts­grund­la­ge der Video­über­wa­chung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, wobei unse­re Inter­es­sen sich aus den vor­ge­nann­ten Zwe­cken erge­ben.

Einer Wei­ter­ga­be der Daten erfolgt an von uns beauf­trag­te Dienst­leis­ter, die im Rah­men einer Auf­trags­ver­ar­bei­tung Über­wa­chungs- oder Sicher­heits­auf­ga­ben für uns über­neh­men.

Bei Vor­lie­gen kon­kre­ter Anhalts­punk­te für Straf­ta­ten erfolgt eine Wei­ter­ga­be an die zustän­di­gen Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den.

Ansons­ten wer­den die Daten nur wei­ter­ge­ge­ben, wenn es eine Rechts­grund­la­ge für die Wei­ter­ga­be gibt. Dies kann ins­be­son­de­re der Fall sein, wenn die Poli­zei oder sons­ti­ge Sicher­heits­be­hör­den im Rah­men der sog. Gefah­ren­ab­wehr tätig wer­den und einen Zugriff auf die Daten der Video­über­wa­chung ver­lan­gen.

Eine Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten im Rah­men der Video­über­wa­chung außer­halb der Euro­päi­schen Uni­on fin­det nicht statt.

Wir haben einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten benannt.

Du erreichst diese(n) wie folgt:

Kodi Han­dels GmbH
- Daten­schutz­be­auf­trag­ter –
Zum Eisen­ham­mer 52

46049 Ober­hau­sen

E‑Mail: datenschutz@kodi.de

Du hast nach Maß­ga­be der DSGVO fol­gen­de Rech­te:

  • Recht auf Aus­kunft (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berich­ti­gung (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Recht auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung (Art. 21 DSGVO)
  • Recht auf Daten­über­trag­bar­keit (Art. 20 DSGVO)
  • Recht auf Beschwer­de bei einer Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­de (Art. 77 DSGVO)

Zur Wahr­neh­mung Dei­ner Rech­te wen­de Dich bit­te an die oben genann­ten Kon­takt­da­ten. Um sicher­zu­stel­len, dass Daten nicht an unbe­fug­te Drit­te wei­ter­ge­ge­ben wer­den, behal­ten wir uns vor, einen Iden­ti­täts­nach­weis zu ver­lan­gen.

Die Auf­nah­men wer­den in der Regel nach 48 Stun­den auto­ma­tisch gelöscht.
Eine län­ge­re Spei­che­rung erfolgt nur im Ein­zel­fall, wenn kon­kre­te Anhalts­punk­te für eine Straf­tat oder einen sicher­heits­re­le­van­ten Vor­fall bestehen.
In begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len (z. B. bei urlaubs- oder krank­heits­be­ding­ter Abwe­sen­heit des zustän­di­gen Per­so­nals) kann die Spei­cher­dau­er auf bis zu 10 Tage ver­län­gert wer­den.

Wenn Du der Ansicht bist, dass die Ver­ar­bei­tung Dei­ner per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gegen die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung ver­stößt, hast Du das Recht, dich bei einer Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­de zu beschwe­ren.

Stand: 08/2025

Nach oben scrollen